====== Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 21.02.2018 ====== Liebe Computerwerk-Mitglieder, hiermit laden wir Euch herzlich zur Mitgliederversammlung am Mittwoch den 21.02.2018 um 19:30 in die Seminarräume 10 und 11 des Studierendenhauses ein. Diese wird vom Vorstand einberufen, da aufgrund eines (recht alten) Fehlers in der Satzung die Satzung in der jetzigen Form nicht vom Amtsgericht genehmigt wurde. Adresse: S203 | Seminarräume 10 und 11 Hochschulstraße 14 64289 Darmstadt Die vorläufige Tagesordnung sieht vor: - Begrüßung und Bestimmung der protokollierenden Person - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Änderungsantrag zur Satzung in §9 Abs. 3 - Umgang mit zahlungssäumigen Mitgliedern Anträge auf die Ergänzung der Tagesordnung können bis zum 13.01.2018 beim Vorstand eingereicht werden. Spätestens ab dem 14.01.2018 findet ihr dann alle Anträge im Wiki unter der URL: https://www.computerwerk.org/wiki/doku.php?id=amv2018 Um die Mitgliederversammlung möglichst kurz halten zu können, bitten wir euch, die Anträge zeitnah zu prüfen und gegebenenfalls Anmerkungen vor der Sitzung an vorstand@computerwerk.org zu schicken, damit wir die Möglichkeit haben, die Vorschläge zur Diskussion in der Sitzung vorzubereiten. Wir freuen uns über Euer zahlreiches Erscheinen. Mit freundlichen Grüßen, euer Vorstand Stephan Voeth, Henry Krumb, Lukas Laufenberg ===== Antragstext zu Tagesordnungspunkt 3 ===== ==== Änderungsantrag zur Satzung in §9 Abs. 3 ==== Ändere §9 Abs 3 der Satzung zu: Die ordentliche Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal alle 13 Monate. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand in Textform aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn zehn Prozent der Mitglieder des Vereins es beantragen. Es ist eine Frist von zwei Wochen zu wahren. Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Begründung: Folgt noch ===== Antragstext zu Tagesordnungspunkt 4 ===== ==== Umgang mit zahlungssäumigen Mitgliedern ==== Der Vorstand beantragt, dass dieser von der Verpflichtung enthoben wird, Mitgliedsbeiträge und andere Zahlungsrückstande von ehemaligen Mitgliedern in der Höhe von bis zu 25€ pro Person eintreiben zu müssen, soweit diese - trotz mehrmaliger Mahnung - nicht gezahlt haben und aufgrund dieser Zahlungsversäumnis aus dem Verein ausgeschlossen wurden. Begründung: Vier Mitglieder sind mit dem Beitrag für das Jahr 2017 trotz mehrmaliger Mahnung im Rückstand und reagieren auch nicht auf die Anfragen des Vorstandes. Der Vorstand plant, diese Mitglieder aus dem Verein auszuschließen. Dies ist gemäß §6 Abs. 3 möglich, da die Mitglieder ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen. Unabhängig des Ausschlusses wäre der Vorstand verpflichtet, die Gelder auch nach dem Ausschluss von den Mitgliedern zu erstreiten. Dies ist notfalls auch mit juristischen Mitteln zu bewerkstelligen. Der Vorstand möchte diesen stark eskalierenden Schritt nur ungern gehen. Hinzu kommt ein gewisses Kostenrisiko, das bei dem geringen Betrag nicht zu vertreten ist.